Geplanter

Brandschutz

Gesetz + Vorsorge

Von Flucht- und Rettungsplänen bis hin zu Bauprodukten und Bauarten nach DIN, nicht nur für Betriebe gelten die Brandschutzrichtlinien.

 

„Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, daß der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.“ Dies gilt schon nach dem Grundgesetz als Teil zur Fürsorgepflicht des Staates.

Brandschutz-Konzepte

Brandschutz-Konzepte

Erstellung und Planung bei Neubau und Umbau von Firmen und Ladenflächen – nach der Landesbauordnung und den Industriebau-Richtlinien.

Sicherheits- & Gesundheitsschutz-Koordinator

... kurz "SiGeko"

stimmt alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten über den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) aufeinander ab, sowie die Arbeitsschutzmaßnahmen für eine spätere Wartung/Instandhaltung.

Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz

als Fachplaner- und Fachbauleiter-Brandschutz, Sachverständiger Brandschutz (TÜV) sowie Brandschutz Fachtechniker (TÜV) werden vorbeugend Maßnahmen erstellt und als Flucht- und Evakuierungshelfer, Brandschutzbeauftragter die passende abwehrenden Maßnahmen ermittelt.

Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand

bei Verlust des Bestandsschutzes, wenn eine wesentliche bauliche Veränderung der baulichen Substanz oder eine wesentliche Änderung der Nutzung erfolgt.

Brandschutz in der Bausanierung

Bausanierungen

bergen für den Brandschutz komplexe Zusammenhänge zwischen baurechtlichen Anforderungen und den Auswirkungen des Bestandsbau. Die komplexe Zusammenführung der Bauordnungen und Normenwerken sind bei umfangreichen Restaurierungen / Sanierungen oft rechtlich wie sicherheitstechnisch notwendig.

Bautechnik-Brandschutz

Bautechnik-Brandschutz

umfasst die Abstimmung über das Brandverhalten und den Feuerwiderstand von Baustoffen und Bauteilen sowie die korrekte Umsetzung der Brandschutz-Normen, Flucht- und Rettungswegen (z. B. Türen, Schlössern, Brandschutzzeichen, Sprinkleranlagen…).

Natürlich gibt es immer Besonderheiten, die sich von Standort zu Standort unterscheiden. Gerade bei den betrieblichen und fachrichtlichen Teilen der Brandschutzordnung gibt es keine universelle Lösung, so ist ein Brandschutz-Profi unerlässlich. Durch regelmäßige Evakuierungs- und Brandschutzübungen können veraltete Richtlinien und Lücken, auch in bestehenden Konzepten entdeckt und verbessert werden.

Ganz nach unserem Motto:

 

„DER BESTE BRANDSCHUTZ IST DER,
DEN SIE NIE BRAUCHEN!“

Brandschutzordnung

– um was geht es dabei?

 

Als Maßnahme des organisatorischen Brandschutzes ist die Brandschutzordnung in 3 Personengruppen aufgeteilt. Sie richtet sich im 1. Teil an alle Menschen, die sich in einem Haus befinden. Der 2. Teil richtet sich an Mitarbeitende in einem Unternehmen und der 3. Teil ist spezifiziert für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer.

Allein in Deutschland sterben jedes Jahr etwa 400 Menschen an den Folgen von Feuer und Rauch.
Kurz, der vorbeugenden Brandschutz geht uns alle etwas an.

Was Sie auch privat beachten können? Was wichtig ist, um einen Brand zu verhindern? Was man benötigt, um bei einem Ernstfall vorbereitet zu sein? – Das ist die effektivste Möglichkeit ihr Leben zu retten.